Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. GELTUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Bildmaterial wird von der teutopress GmbH (im Folgenden: teutopress) ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung gestellt.
Die AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen, für den elektronischen Abruf sowie der Nutzung der Bilder aus den Bilddatenbanken und für die elektronische Übermittlung, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden, welche der Schriftform bedürfen.
Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von diesen AGB abweichen, werden nicht anerkannt und auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

2. Die AGB gelten für verlangte und unverlangte Angebote sowie für archiviertes und elektronisch abgerufenes Material von teutopress. Unsere Angebote sind freibleibend.
B. VERWENDUNG DES BILDMATERIALS

1. Das gelieferte, elektronisch abgerufene oder elektronisch übersandte Bildmaterial bleibt stets Eigentum von teutopress. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten vorübergehend zur Verfügung gestellt.

2. Jede Art der Verwendung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von teutopress. Dies gilt auch für die Verwendung von Bildern und Bilddetails, die mittels Montage oder Fotocomposing Bestandteil eines neuen Bildwerks werden. Die Nutzungsfreigabe erfolgt erst nach Bekanntgabe der Verwendungsart.

3. Die Nutzungsrechte sind mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung übertragen. Der Besteller haftet für das überlassene Bildmaterial bis zur unversehrten Rückgabe an teutopress. Kosten und Risiko für die Rücksendung sind von ihm zu tragen.

C. FRISTEN

1. Das Bildmaterial ist innerhalb der angegebenen Frist zurückzugeben. Die Rückgabefrist für Vorlagen, die zur Verwendung angenommen sind, kann nach Absprache mit teutopress verlängert werden. Bildmaterial, das zu einem aktuellen Anlaß bestellt wurde, ist innerhalb von 24 Stunden mit Eilboten zurückzusenden, sonst gilt es als zur Veröffentlichung angenommen.

2. Beanstandungen, den Inhalt oder die Beschaffenheit der Sendung betreffend, müssen unverzüglich nach Eingang geltend gemacht werden. Sperrfristen gelten in der Regel ab Rechnungsdatum.

D. HONORARE FÜR FOTOS UND TEXTE

1. Jede Nutzung des teutopress-Materials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch für die Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist zu vereinbaren. Der Besteller ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen. Die Berechnung von in Zeitungen, Zeitschriften abgedruckten oder im Internet veröffentlichten Fotos und Texten erfolgt aufgrund der Vorlage eines Belegexemplars mit Anstrich gemäß kaufmännischen Gepflogenheiten. Honorarvereinbarungen gelten nur für den genau bezeichneten Zweck und Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung eines Fotos wird wie das vollständige Ursprungsmotiv berechnet.

2. Bildmaterial von teutopress bleibt auch nach mehrmaliger Nutzung honorarpflichtig, wenn es dem Archiv z. B. eines Verlages entnommen wird. Bei Farbfotos, die ohne schriftliche Genehmigung als Schwarzweißbilder verwendet werden, erfolgt kein Honorarnachlaß.

3. Die Nutzungshonorare verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart wird, immer nur für das einmalige, nichtexklusive Nutzungsrecht. Hat ein Besteller Material fest übernommen, so wird das Honorar spätestens nach drei Monaten zur Zahlung fällig, auch wenn es bis dahin noch nicht verwendet wurde. Dies gilt auch für den Fall, daß die Verwendung unterbleibt.

4. Ist keine Honorarvereinbarung getroffen worden, so sind die Honorarempfehlungen der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM) in der für das Jahr der jeweiligen Lieferung gültigen Fassung maßgebend.

E. KOSTEN/GEBÜHREN

1. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. Für die Zusammenstellung von Bildmaterial werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Bearbeitungskosten werden mit den Nutzungshonoraren nicht verrechnet.

2. Bei Beschädigung oder Verlust von Schwarzweiß- und Farbfotos, auch solcher, die nicht verwendet wurden, ist Schadenersatz zu leisten. Die Höhe der Schadenersatzsumme richtet sich nach dem Grad der Beschädigung. Die Schadenersatzsumme beträgt bei Verlust von Farbdiapositiven mindestens EUR 770,00. Bei unersetzbaren Schwarzweiß-Originalfotos beträgt der Schadenersatz mindestens EUR 260,00. Es bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich vorbehalten, einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es ebenso teutopress nachgelassen bleibt, einen etwaigen höheren Schaden nachzuweisen. Die Bezahlung einer Verlustgebühr begründet weder Eigentums- noch Veröffentlichungsrechte.

3. Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, das innerhalb der auf dem Lieferschein eingeräumten Rückgabefrist kostenfrei ist. Ab Rückgabedatum (des Lieferscheins) werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder Blockierungskosten von EUR 1,00 je Farbdia und EUR 0,50  je Schwarzweiß-Foto für jeden angefangenen Tag berechnet.

4. Dias, die aus Masken/Hüllen entnommen wurden, gelten als genutzt und sind voll honorarpflichtig.

5. Das Umschreiben einer Rechnung auf Wunsch des Rechnungsempfängers wird mit EUR 15,- berechnet. Mit der Umschreibung wird stets nur dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.

F. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/ZAHLUNGSVERZUG

1. Berechnete Honorare und Gebühren sind sofort und ohne Abzüge fällig. Die Zahlung hat für teutopress kostenfrei zu  erfolgen.

2. Bei eingetretenem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Gebühren gemäß HGB berechnet.

G. URHEBERRECHT/NUTZUNGSRECHT

1.  Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im übrigen stets die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

2.   teutopress verlangt grundsätzlich den Urhebervermerk nach § 13 UrhG als auch einen Agenturvermerk, bestehend aus der Bezeichnung teutopress (in Kurzform "teuto" oder "teu"). Unterbleibt der Urhebervermerk, wird - wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde - ein Zuschlag von 100 Prozent des betreffenden Honorars erhoben. Der Verwender ist verpflichtet, ein vollständiges Belegexemplar gemäß § 25 Verlagsrecht mit Anstrich kostenlos zu liefern.

3.   Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Bild übertragen. Die Künstlerrechte sind vom Benutzer bei den Berechtigten zu erwerben. Personenbildnisse dürfen mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarungen nur redaktionell verwendet werden. teutopress übernimmt keine Schadenersatzforderungen, die sich aus der Verwendung der Fotos und Texte ergeben sollten. Der Verwender trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst. Das gilt auch für das Recht am eigenen Bild.

4. Der Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des mitgelieferten Textes. Er ist verpflichtet, die publizistischen Grundsätze des deutschen Pressereferats (Pressekodex) zu beachten. Freigabe für Werbung muss immer vereinbart werden. Zustimmung zu tendenzfremder Verwendung oder zu textlichen Unterstellungen bedarf immer der Schriftform. Bei Nichteinhaltung durch den Besteller ist im Innenverhältnis allein dieser etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

5. Für folgende Handlungen bedarf es teutopress´ vorheriger, schriftlicher Zustimmung:

  •     Die Vervielfältigung und insbesondere Digitalisierung des Bildmaterials
  •     Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder anderen elektronischen Archiven, die Dritten zugänglich sind
  •     Die Speicherung von Bilddaten auf Diskette, CD-Rom, DVD oder ähnlichen Datenträgern
  •     Jede digitale und sonstige Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.


H. VERSCHIEDENES

1. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung des Materials den Bestimmungen des Deutschen Urheberrechtsgesetzes. Sämtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Kein Foto darf ohne die Einwilligung von teutopress verkauft oder in einer anderen Weise weitergegeben, auf Datenträgern gespeichert, elektronisch verfielfältigt oder im Internet veröffentlicht werden. Bei unberechtigter Weitergabe,  wird vorbehaltlich weiterer Ansprüche ein Honorar in fünffacher Höhe des zur Zeit geltenden Mindestsatzes fällig.

3. Bei unberechtigter Nutzung, Duplizierung Veränderung, Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe des Bildmaterials oder elektronischer Speicherung sowie Nichtbeachtung des Urhebervermerks hat der Kunde teutopress von allen sich hieraus ergebenen Ansprüchen Dritter freizustellen. teutopress ist in diesem Fall außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch EUR 200,- pro Bild zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

4. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

5. Mündliche Nebenabreden bedürfen schriftlicher Bestätigung.

6. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Bielefeld.

J. SCHLUSSBESTIMMUNG

1. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Soweit gesetzlich zulässig, gilt dann vielmehr eine der ungültigen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung als vereinbart.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen teutopress und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.